ATV / Quad


Apache-Raupen Test - Bj.2019

 

Apache Raupensysteme bei uns erhältlich

 

auf Anfrage


Can Am Outlander 800 XT-P Max - Bj.2012

 

Li.mit Sportfahrwerk,Koffer,WSS
-tiefer-breiter-schneller
Vergleichsfoto
-Re.Original


Can Am Outlander 800 XT Max - Bj.2011

 

Allrad
Zubehör: Gewehrhalter, WSS,...
in gelb, blau, schwarz, silber lieferbar


Can Am Outlander 800 XT - Bj.2010

 

Raupenfahrwerk Apache, Alufelgen mit Str.Reifen, Überrollbügel mit Dach und Träger, Seilwinde, Griffheizung, AHV, Scheibenwischer, Rotax 800 V2, Verbreiterungen, Transportbox Alu, Stollenreifen
5.000 km

 

auf Anfrage


Größenvergleich-Kymco -MXU-50----Canam - Bj.2018

 

Outlander 400 gelb - Kymco MXU 


Can Am Outlander-Max 1000 LTD + 1000XT - Bj.2014

 

Can Am Outlander Max 1000 Limited + Apache-Raupen
Can Am Outlander 1000 XT silber

 

 


Atv und Quad Infos

 

Lenkberechtigung für Quads und ATVs
Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

•Führerschein der Klasse B . berechtigt zum Lenken
◦aller Quads und ATVs.
•Führerschein der Klasse A . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
◦mit einer Leermase von maximal 400 kg und
◦einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
•Führerschein der Klasse F . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
◦die als Zugmaschine eingestuft sind und
◦deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
◦Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel und vorne ein weißer reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
•Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
◦Leermasse von maximal 350 kg,
◦Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
◦Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
◦Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel
Achtung:
Quad- und ATV-Lenker und -Lenkerinnen sind verpflichtet,

•einen Sturzhelm zu tragen,
•eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und seit 1. Mai 2005 eine Warnbekleidung mitzuführen,
•auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden),
•in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.


DS 650 - Bj.2010

 

Baja X

 

auf Anfrage


Atv und Quad Infos

 

Lenkberechtigung für Quads und ATVs
Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

•Führerschein der Klasse B . berechtigt zum Lenken
◦aller Quads und ATVs.
•Führerschein der Klasse A . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
◦mit einer Leermase von maximal 400 kg und
◦einer maximalen Motornennleistung von 15 kW.
•Führerschein der Klasse F . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
◦die als Zugmaschine eingestuft sind und
◦deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
◦Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel und vorne ein weißer reflektierender Kleber in der Größe einer Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
•Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" . berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
◦Leermasse von maximal 350 kg,
◦Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
◦Motornennleistung von maximal 4 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
◦Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel
Achtung:
Quad- und ATV-Lenker und -Lenkerinnen sind verpflichtet,

•einen Sturzhelm zu tragen,
•eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und seit 1. Mai 2005 eine Warnbekleidung mitzuführen,
•auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden),
•in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.